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HWG & Heilpraktiker-Website:
Was erlaubt ist — und was eine
Abmahnung kostet.

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Die meisten Heilpraktiker-Websites verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz — ohne es zu wissen. Das Risiko: Abmahnungen zwischen 1.500 und 5.000 Euro, ausgestellt von spezialisierten Kanzleien, die gezielt nach Verstößen suchen. Dieser Artikel zeigt dir, was verboten ist, wie korrekte Formulierungen aussehen, und was passiert, wenn es zum Ernstfall kommt.

Was ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG)?

Das Heilmittelwerbegesetz — kurz HWG — ist ein deutsches Bundesgesetz aus dem Jahr 1965, das zuletzt 2022 aktualisiert wurde. Es regelt, welche Werbeaussagen für Arzneimittel, Medizinprodukte und heilkundliche Leistungen zulässig sind.

Entscheidend für Heilpraktiker: §1 Abs. 1 Nr. 2 HWG fasst explizit „andere Verfahren sowie Behandlungen und Gegenstände" unter den Geltungsbereich — also alles, was du auf deiner Website über deine Arbeit schreibst. Naturheilkunde, TCM, Homöopathie, Energetik, systemische Beratung — das HWG gilt für alle heilkundlichen Berufe, die Leistungen an Menschen erbringen.

Wichtig zu verstehen

Das HWG gilt nicht nur für deine Website — sondern für alle Werbemittel: Flyer, Social-Media-Posts, Newsletter, Google-Anzeigen, sogar für Klienten-Testimonials auf deiner Website, wenn diese Heilerfolge beschreiben.

Warum ist das für Heilpraktiker-Websites so heikel?

Das Grundproblem: Als Heilpraktiker willst du natürlich beschreiben, wofür deine Methode gut ist. Du willst erklären, was du machst und wen du damit erreichst. Genau dabei entsteht schnell ein HWG-Verstoß — denn zwischen einer hilfreichen Beschreibung und einem verbotenen Heilversprechen liegt oft nur ein einziges Wort.

Hinzu kommt: Das HWG wurde geschrieben, um Patienten vor übertriebenen Heilsversprechen zu schützen. Das Ziel ist legitim. Die Formulierungsregeln sind aber komplex — und selbst gut gemeinte Texte verstoßen regelmäßig gegen § 3 HWG (irreführende Werbung) oder § 11 HWG (absolute Formulierungen, Erfolgsgarantien, Vorher-Nachher-Vergleiche).

Was ist verboten? Die häufigsten Verstöße

1. Heilversprechen (§ 3 HWG)

Jede Aussage, die suggeriert, eine Methode heile, kuriere oder beseitige eine Erkrankung, ist verboten. Das klingt eindeutig — ist es in der Praxis aber nicht:

Verbotene Formulierungen — Beispiele

„Ich heile chronische Rückenschmerzen."

„Akupunktur bei Migräne." (ohne Einschränkung)

„TCM hilft bei Schlafstörungen, Burnout und Depression."

„Nach der Behandlung sind Klienten schmerzfrei."

„Naturheilkunde wirkt bei Allergien."

2. Absolute Formulierungen (§ 11 Nr. 2 HWG)

Aussagen wie „immer", „sicher", „garantiert", „nachweislich wirksam" oder „ohne Nebenwirkungen" sind absolut verboten — weil sie eine Sicherheit suggerieren, die medizinisch nicht belegt werden kann.

Ebenfalls verboten

„100% natürlich und ohne Risiko."

„Bewährt und wissenschaftlich belegt."

„Garantierte Ergebnisse nach 3 Sitzungen."

3. Vorher-Nachher-Vergleiche (§ 11 Nr. 5 HWG)

Fotos oder Texte, die einen Gesundheitszustand vor und nach einer Behandlung vergleichen, sind grundsätzlich verboten — auch wenn der Klient selbst die Erlaubnis gibt.

4. Klienten-Testimonials mit Heilerfolgen

Einen Bereich, den viele unterschätzen: Wenn ein Klient auf deiner Website schreibt „Dank der Behandlung bin ich seit zwei Jahren schmerzfrei", ist das ein HWG-Verstoß — obwohl du den Text nicht selbst geschrieben hast. Du bist als Websitebetreiber verantwortlich für alle Inhalte auf deiner Seite.

Was passiert bei einem Verstoß?

Hier wird es teuer. Deutschland hat eine aktive Abmahnkultur, und Heilpraktiker-Websites werden regelmäßig von spezialisierten Kanzleien und Wettbewerbsverbänden systematisch geprüft.

1.500 – 5.000 € typische Abmahnkosten
250 – 1.500 € Anwaltsgebühren für deine Verteidigung
bis zu 250.000 € Vertragsstrafe bei Wiederholung

Eine Abmahnung läuft typischerweise so ab: Du erhältst ein Schreiben mit einer Fristsetzung (oft 48–72 Stunden), in dem du aufgefordert wirst, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Kosten des Abmahnenden zu erstatten.

Unterschreibst du ohne anwaltliche Prüfung, verpflichtest du dich zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei jedem zukünftigen Verstoß — auch bei ähnlichen Formulierungen. Unterschreibst du nicht, droht eine einstweilige Verfügung, die noch teurer wird.

Die gute Nachricht

Seit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG-Reform 2021) sind sogenannte „Massenabmahnungen" schwieriger geworden. Abmahnungen durch direkte Wettbewerber sind weiterhin jederzeit möglich — und das sind die häufigsten bei Heilpraktikern.

Wie formulierst du richtig?

HWG-konformes Schreiben ist erlernbar. Der Trick: Statt Wirkung zu versprechen, beschreibst du Anwendung und Einsatzgebiet. Statt Heilung zu garantieren, beschreibst du den Rahmen deiner Arbeit.

❌ So nicht ✓ So ist es korrekt
„Akupunktur heilt Migräne." „Akupunktur wird traditionell bei Migräne eingesetzt."
„Ich behandle Burnout." „Meine Arbeit begleitet Menschen in Phasen von Erschöpfung und Überforderung."
„Naturheilkunde hilft bei Allergien." „In der Naturheilkunde gibt es verschiedene Ansätze, die bei Allergien angewendet werden."
„Nach 3 Sitzungen sind Klienten schmerzfrei." „Viele Klienten berichten, dass sie sich nach mehreren Sitzungen wohler fühlen." (ohne Erfolgsversprechen)
„Meine Methode wirkt nachweislich." „Diese Methode wird in meiner Praxis seit Jahren eingesetzt."
„TCM beseitigt Schlafstörungen." „TCM wird im Bereich Schlaf und innere Unruhe traditionell angewendet."

Klingt steif? Im ersten Moment, ja. Aber gut geschriebene HWG-konforme Texte lesen sich professionell, seriös — und schaffen oft mehr Vertrauen als vollmundige Heilsversprechen, die Klienten ohnehin skeptisch begegnen.

Sonderfall: Gesundheitsdaten und DSGVO

HWG und DSGVO überschneiden sich bei Heilpraktiker-Websites auf eine wichtige Weise: Jedes Kontaktformular, über das Klienten ihre Beschwerden schildern, verarbeitet Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO — die sensitivste Datenkategorie im europäischen Recht. Dafür gelten verschärfte Anforderungen:

Wer beides — HWG und DSGVO — nicht sauber umsetzt, hat gleich zwei Angriffsflächen. Beides sollte von Anfang an mitgedacht sein, nicht nachträglich eingepflegt werden.

Meine Empfehlung

Du musst kein Rechtsexperte werden. Aber du solltest wissen, dass das Thema existiert — und dass ein einziger Satz auf deiner Website teuer werden kann.

Meine Empfehlung für Heilpraktiker, die eine Website planen oder überarbeiten lassen wollen:

Checkliste — HWG-sichere Website

✓ Keine direkten Heilversprechen in Texten, Headlines oder Metatags

✓ Wirkungsaussagen immer mit „wird eingesetzt", „kann unterstützen", „traditionell angewendet"

✓ Keine absoluten Formulierungen: kein „immer", „sicher", „garantiert"

✓ Klienten-Testimonials ohne Heilerfolge — oder ganz weglassen

✓ Keine Vorher-Nachher-Fotos

✓ Datenschutzerklärung mit Art. 9 DSGVO-Baustein

✓ Impressum vollständig nach § 5 DDG mit Berufsbezeichnung

Häufige Fragen zum HWG

Ja. Das HWG gilt für alle Werbemittel — also auch für Social-Media-Posts, Stories, Reels und Anzeigen. Die gleichen Formulierungsregeln wie auf der Website gelten auch dort.

Nicht auf deiner Website. Auch wenn ein Klient ausdrücklich zustimmt, bist du als Websitebetreiber für alle veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Testimonials sind möglich, dürfen aber keine Heilerfolge beschreiben — nur die Zusammenarbeit und das allgemeine Erleben.

Das hängt davon ab, wie du deine Leistungen beschreibst. Sobald du Begriffe wie „Burnout", „Depression", „Trauma" oder andere Krankheitsbilder verwendest, kann das HWG greifen — unabhängig davon, ob du einen Heilpraktiker-Titel hast. Im Zweifel gilt: vorsichtig formulieren.

Wenn du nicht sicher bist, ob deine Texte HWG-konform sind — ja. Eine Prüfung durch einen Anwalt für Medizinrecht kostet 200–400 Euro und ist deutlich günstiger als eine Abmahnung. Alternativ: Beim Neubau oder Relaunch einer Website können die Texte von Anfang an korrekt formuliert werden.

Sandhan Jürgen Westphal
Sandhan Jürgen Westphal

Webdesigner für Heilpraktiker, Coaches und Therapeuten im DACH-Raum. 40+ Jahre persönliche Verwurzelung in der Heilenden Szene. Alle Websites entstehen mit HWG-konformen Texten und vollständiger DSGVO-Dokumentation — standardmäßig, ohne Aufpreis.

Deine Website soll sicher sein — von Anfang an.

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